Eine Proklamation deklariert, was ein Mensch gern möchte.

Grossherzog Friedrich Maik bezog sich bei seinen Proklamationen auf das Völkerrecht. Damit definierte er in einer formalen Erklärung bezogen auf seine Gebiete der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin, des Herzogthum Pommern und des Königreichs Preussen und Preussen welche Auffassungen er in Bezug auf die Beziehungen zwischen seinen und weltweit anderen Gebieten hat. Außerdem legte er in den Proklamationen seine Auffassungen oder Absichten gegenüber der Staatengemeinschaft im Allgemeinen dar.

Proklamationen gültig für die Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.

Diese Proklamationen wurden, wie unter den Registriernummern angegeben, den Vereinten Nationen übergeben.

Proklamation: RE 06 896 674 6DE

  • Aktivierung der Parlamentarischen Monarchie in den Grenzen von 1918*

    Sonntag, den 21. Juli 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin 
     

Proklamation: RE 06 896 675 0DE

  • Austritt aus dem Bundesgebiet des Deutschen Reiches*

    Sonntag, den 21. Juli 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin

Proklamation: RE 06 896 676 3DE

  • Einführung goldgedeckte Währung „Schilling“, Cabinetsiegel, Briefmarke, Nationalhymne, Nationalflagge Mecklenburg*

    Sonntag, den 21. Juli 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin

Proklamation: RE 06 896 677 7DE

  •  Pfändung Kirche, Stiftungen, Komtureien*

    Donnerstag, den 25. Juli 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin
     

Proklamation: RE 06 896 678 5DE

  • Verbot Parteien, Stiftung, Vereine*

    Sonntag, den 05. August 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin

Proklamation: RE 06 896 679 4DE

  •  Austritt Norddeutscher Bund*

    Sonntag, den 21. Juli 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin

Proklamation: RE 06 896 680 3DE

  • Gebietserklärung der Grossherzogthümer / keine Zugehörigkeit zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, nicht im Bund der BRD – NGO*

    Donnerstag, den 22. August 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin
     

Proklamation: RE 06 896 681 7DE


  • Stromausfall, Wasserversorgung, Lebensmittelversorgung*
      
    Donnerstag, den 01. Februar 2020
    zu Mecklenburg/Schwerin
     

Proklamation: RE 06 896 682 5DE

  •    
    Erklärung zum Neustart
    Mecklenburgs und Pommerns*
     
    Donnerstag, den 25. September 2019
    zu Mecklenburg/Schwerin
     

*Die hier abgebildeten Proklamationen sind selbstverständlich gesiegelt und unterschrieben den Vereinten Nationen übergeben worden. Was sie hier abgebildet sehen, ist lediglich die reine Information.

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