Eine Proklamation deklariert, was ein Mensch gern möchte.
Grossherzog Friedrich Maik bezog sich bei seinen Proklamationen auf das Völkerrecht. Damit definierte er in einer formalen Erklärung bezogen auf seine Gebiete der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin, des Herzogthum Pommern und des Königreichs Preussen und Preussen welche Auffassungen er in Bezug auf die Beziehungen zwischen seinen und weltweit anderen Gebieten hat. Außerdem legte er in den Proklamationen seine Auffassungen oder Absichten gegenüber der Staatengemeinschaft im Allgemeinen dar.
Proklamationen gültig für die Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.
Diese Proklamationen wurden, wie unter den Registriernummern angegeben, den Vereinten Nationen übergeben.