Einkommensarten innerhalb der parlamentarischen Monarchie in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern

Um unsere Gebiete wieder aufzubauen, benötigen wir eine finanzielle Grundlage, die wir durch das Erbe von Grossherzog Friedrich Maik in Höhe von 1,3 Billionen Pfund zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses Geld hilft uns, gemeinsam das Grossherzogthum wieder aufzubauen, in dem wir in Zukunft alle ein menschenwürdiges Leben führen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, daß wir uns im Schlaraffenland befinden, in dem alles auf den Bäumen wächst und wir nur noch unsere täglichen Früchte zu ernten brauchen.

Nein, das bedeutet, wir dürfen alle unsere Ärmel hochkrempeln und beim Aufbau mithelfen. Nur durch unser aller Tun wird es möglich sein, daß das von Grossherzog Friedrich Maik uns allen zur Verfügung gestellte Erbe den Zweck erfüllt, den er sich wünscht. 

Wir dürfen die Landwirtschaft wieder aus- und aufbauen und die Wälder neu beforsten. 
Wir dürfen freie Schulen aufbauen und neue Technologien einsetzen.
Wir dürfen das Gesundheitswesen als Gesundheitswesen sehen und nicht die Menschen kränker und kränker werden lassen.
Wir dürfen gesunde Lebensmittel anbauen und den Boden entgiften.
Wir dürfen unsere Werften aufbauen und Freude empfinden, bei allem was wir tun.

Denn nur, wenn wir verstehen, dass WIR die Chance haben, all das zu erschaffen, werden wir dem Leben die Chance geben, uns in diese neue Richtung zu lenken.

Der Übergang kommt und der Plan dafür steht. Ein detaillierter Plan über die zukünftige Vorgehensweise wird jedoch seitens Grossherzog Friedrich Maik aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht.

Die 1,3 Billionen Pfund sind unser Startkapital. 
Unsere Aufgabe ist es, durch ein gesundes System mit diesem Betrag gut zu wirtschaften und Beiträge für unsere Gebiete zu erzielen. Damit dies funktionieren kann, bedarf es am Anfang feste Rahmenbedingungen, die für alle machbar sind. Es wird bei unserem Start und dem damit verbundenen Übergang vom alten ins neue System Menschen geben, die davon profitieren und es wird Menschen geben, die sich andere Regelungen wünschen.
In Summe werden die geltenden Regelungen nie allen gerecht werden können. Doch wenn wir als Volk verstehen, was in der kommenden Zeit für uns durch das neue System möglich ist, kommen wir dem Zustand des menschenwürdigen Lebens wieder näher, denn wir sind Menschen und kein Personal.

Was bedeutet die finanzielle Grundlage durch das Erbe von Grossherzog Friedrich Maik nun für Dich?

Abgabenlast

In Zukunft wird es eine 25%ige Abgabenlast geben. Diese 25% werden von Deinem Bruttolohn einbehalten, unabhängig von der Höhe Deines Einkommens.

In dieser 25 %igen Abgabenlast sind alle 38 Steuerarten (MwSt – Privathaushalte, Kraftfahrzeugsteuer, Benzinsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Hundesteuer etc.) enthalten. 
Desweiteren werden alle Versicherungsarten damit abgedeckt (Hausrat, Haftpflicht, Berufshaftpflicht, Wohngebäude, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Reiseversicherung etc.) Egal ob die Menschen in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt oder selbständig sind, alle unterliegen damit einer einheitlichen fairen, transparenten Regelung. 
Zusätzliche Versicherungen sind deshalb nicht mehr notwendig. Mit der 25%igen Abgabenlast ist alles abgedeckt.

Wie heißt die neue Währung in dem Gebiet von Grossherzog Friedrich Maik?

Es gibt unsere goldgedeckte Währung Schilling.
1 Schilling entspricht derzeit umgerechnet ca. 500 EUR. 
Es gibt 1 Schilling, ¾ Schilling, ½ Schilling und ¼ Schilling.
Außerdem gibt es eine silbergedeckte Währung Taler. Taler sind Münzen, die für kleine Zahlungsbeträge verwendet werden können. 

Jeder Mensch, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, bekommt von der in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern ansässigen Grossherzöglichen Bank ein Hauptkonto eingerichtet. Auf dieses Hauptkonto werden monatlich die jeweiligen Grundeinkommen einbezahlt.

Jeder Mensch bekommt eine grossherzogliche Geldkarte, mit der er auf sein Hauptkonto Zugang hat.

Zusätzlich kann jeder Mensch sich ein Unterkonto einrichten und seine privaten Gelder, die er für den täglichen Bedarf benötigt, eigenverantwortlich dorthin einzahlen bzw. überweisen. 
Mit diesem Unterkonto kann jeder Mensch sein Leben, seine Einkäufe etc. selbständig gestalten. Alle Zahlungen werden mittels dieser privaten Geldkarte beglichen. 
Die Beträge bei Einkäufen etc. werden mittels Geldkarte von dem Unterkonto abgebucht.

Welche Grundeinkommen gibt es, und wie hoch sind diese Beträge?

Es gibt für alle Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, zwei Arten von Grundeinkommen in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.

Bis zum 21. Lebensjahr werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollends unter die Finanzierung vom Gebiet der Grossherzogthümer gestellt. Alle Kosten, die bis zum 21. Lebensjahr als Grundversorgung notwendig sind, sind damit abgedeckt.

Grundeinkommen: 4 Schilling / umgerechnet ca. 2.000,00 EUR brutto*

Dies betrifft folgenden Menschenkreis:
(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)
 
• alle Rentner
Die Rentenkassen sind leer und von der bisherigen Regierung aufgebraucht. Auf die jahrelang eingezahlten Rentenbeiträge kann deshalb nicht mehr zugegriffen und mit den Beträgen nicht mehr gerechnet werden.
 
• Teilzeitarbeitende
Alle Teilzeitarbeitende erhalten das gleiche Grundeinkommen, unabhängig der wöchentlichen Stundenzahl. Dies bedeutet, Arbeitnehmer mit einer 10 Std / Woche erhalten das gleiche Grundeinkommen wie Arbeitnehmer mit einer 32 Std / Woche.
 
• Erziehende Elternteile (Erziehungsurlaub)
 
• Menschen mit einer Behinderung, die nicht am Arbeitsprozess teilnehmen können .

Grundeinkommen: 5 Schilling / umgerechnet ca. 2.500,00 EUR brutto*

Dies betrifft folgenden Menschenkreis:
(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

• Die komplette arbeitende Bevölkerung
Dies ist ein Grundeinkommen. Alle Beschäftigten, die vorher ein höheres Einkommen erzielt haben, erhalten die Differenz bzw. Aufstockung zu ihrem bisherigen Einkommen ausbezahlt.

Beispiel: 
Einkommen bisher 3.200,00 EUR brutto 
./. abzgl. Grundeinkommen 2.500,00 EUR brutto 
= Differenzzahlung 700,00 EUR brutto

Dabei wird die Differenzzahlung vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen.

Menschen, die beabsichtigen, in die Selbständigkeit zu gehen, bekommen nach Vorlage ihres Businessplanes zu Beginn ihrer Selbständigkeit ein Grundeinkommen in Höhe von ca. 2.500,00 EUR brutto vom Grossherzogthum. Nach einem Jahr wird geprüft, inwieweit das Geschäft angelaufen ist und ob der Selbständige eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Sollte dies nicht gewährleistet sein, muß er das Gewerbe wieder auflösen und abgeben. Zuschüsse für Firmen gibt es nicht.

Kindergeld

Kindergeld entfällt, da das Aufwachsen der Kinder finanziell durch die Gemeinschaft / Grossherzogthum abgesichert ist. Die Kinder sollen frei und ungezwungen aufwachsen. Deshalb werden alle Kosten, die der Kindererziehung dienen und für das Aufwachsen des Kindes notwendig sind, vom Grossherzogthum übernommen. 

Unterhaltszahlungen

Unterhaltsansprüche und Unterhaltszahlungen entfallen.

Rente

Derzeit und bis zum festgelegten neuen Stichtag gilt das Renteneintrittsalter des bisherigen Systems.
 
Es wird während des Überganges einen Stichtag geben, ab dem folgende Renteneintrittsalter gültig werden: 
Eintrittsalter Frauen – mit Beginn ihres 60. Lebensjahres
Eintrittsalter Männer – mit Beginn ihres 65. Lebensjahres

Diese Angaben werden später variieren.

Jeder Rentner erhält ein monatliches Grundeinkommen in Höhe ca. 2.000,00 EUR* brutto. 
Die Steuerabgaben betragen auch hier 25% auf den Bruttobetrag. 

Riesterrente entfällt.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Witwenrente

Bisherige Witwenrenten bleiben weiterhin bestehen, bis der 2. Lebenspartner / Hinterbliebene verstirbt.

Beispiel Witwenrente

• Witwenrente betrug bis jetzt 1.600,00 EUR brutto. 
In dem Fall erfolgt eine Aufstockung bis zu ca. 2.000,00 EUR brutto*.

• Witwenrente betrug bis jetzt z.B. 2.000,0 brutto: 
In dem Fall erfolgt die Auszahlung des bisherigen Betrages / Witwenrente in voller Höhe. 
(In dem Fall 2.000,00 EUR brutto). Zusätzlich erhält der Hinterbliebene sein jeweiliges Grundeinkommen.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Übergangsregelungen

Eine betriebliche Altersversorgung wird während des Überganges bis zu einem bestimmten festgelegten Stichtag ausbezahlt. Dies gilt für alle Betriebe, die in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern ansässig sind. 
Nach dem festgelegten Stichtag werden die Auszahlungen entfallen.

Altersrente entfällt. Diese wird auf den normalen Rentenbetrag angepasst. Das bedeutet, es erfolgt eine Anpassung auf das Grundeinkommen von ca. 2.000,00 EUR brutto im Rentenalter.

Erwerbsunfähigkeitsrente wird angepasst und mit der Rentenzahlung gleichgesetzt. 
Dies bedeutet, daß ein Erwerbsunfähiger ein Grundeinkommen von ca. 2.000,000 EUR brutto erhält.

Sozialhilfe entfällt – Der betroffenen Menschenkreis erhält das Grundeinkommen in Höhe von ca. 2.000,00 EUR brutto.

Wird es Arbeitslosigkeit in den Gebieten geben?

Alle derzeit arbeitslosen Menschen, die gesund sind und arbeiten können, werden durch Arbeitsvermittler zurück in den Arbeitsprozess begleitet.

Menschen, die arbeiten könnten, jedoch nicht arbeitswillig sind, werden in dem jeweiligen Gebiet zu Tätigkeiten herangezogen, die der Gemeinschaft zugute kommen. Wird diese Tätigkeit verweigert, werden die ihnen zugesprochenen ca. 2.000,00 EUR brutto* Grundeinkommen eingefroren, bis derjenige sich unterstützend für die Gemeinschaft einbringt oder einer Tätigkeit im Arbeitsprozess nachgeht.

Arbeitslosengeld entfällt.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Pflegebedürftige Menschen

Es wird das 4-Generationen-betreute-Wohnen angestrebt. Familien sollen wieder zusammenwachsen. Die Generationen sollen wieder voneinander lernen dürfen und füreinander da sein können. Jung und Alt zusammen und miteinander. 
Um dies zu gewährleisten, wird das Pflegesystem auf gesunde Beine gestellt. 
Die Großherzogthümer kommen für die Kosten der Pflege des betroffenen Familienmitgliedes auf. 

Das Pflegegeld entfällt.

Es wird eine, auf den jeweilig betroffenen Menschen, abgestimmte Pflege und Versorgung geben. Damit entfallen finanzielle Pflegeunterstützungen und Zuschüsse für Familien. 
Es wird von den Grossherzogthümern für alle Pflegebedürftigen gesorgt. Die Grundversorgung der Pflegebedürftigen ist damit abgedeckt.

Das Grossherzogthum stellt alles Notwendige zur Verfügung, damit eine altersgerechte und menschenwürdige Pflege gewährleistet werden kann. Der ältere Mensch hat einen Anspruch auf eine menschenwürdige Betreuung, dessen Kosten von den Gebieten übernommen werden.

Sterbegeld

Das Sterbegeld entfällt.

Dieser Betrag, bzw. die im Todesfall auftretenden Kosten, werden durch die 25%ige Abgabenlast getragen und damit abgedeckt. Im Falle eines Todes übernimmt somit das Grossherzogthum die Kosten der Beerdigung/Bestattung.

Was passiert mit meinem Guthaben?

Es wird empfohlen, derzeitige Spareinlagen und Rücklagen zu überprüfen und ggfs. in Edelmetalle oder goldgedeckte Währungen umzuwandeln.

Guthaben bis zu 10.000,00 EUR bleiben bestehen.

Es wird in der parlamentarischen Monarchie kein Zinsguthaben geben. Es besteht die Möglichkeit, sein Geld anzusparen. Dabei kann jeder Mensch, so viel er mag, Geld sparen, um sich eigenverantwortlich finanzielle Rücklagen zu bilden. 
Jeder entscheidet selbst, was er sich mit seinem privaten Geld anschaffen oder kaufen möchte.

Solange das Zahlungssystem des EURO noch existiert, werden alle Zahlungen auch in EURO abgewickelt. Die goldgedeckte Währung Schilling ist bereit.

Für evtl. noch anstehende Investitionsrückzahlungen oder individuelle Auszahlungsbeträge aus dem Ausland, gibt es keine Regelungen. Diese Auszahlungen hängen von mehreren Faktoren ab, wie z. B. der Art des Vertrages, welcher in dem jeweiligen Gebiet und mit dem dort ansässigen Vertragspartner geschlossen wurde.

Wie schaut es mit Darlehen aus?

Die grossherzogliche Bank ist die alleinige Bank auf dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.

Kredite, die in der Vergangenheit aufgenommen wurden, werden wie folgt behandelt:

Alle Kredite, die bei einer sich außerhalb des genannten Gebietes befindenden Bank abgeschlossen wurden, sind weiterhin gemäß den vereinbarten Konditionen zu bedienen bzw. die vereinbarten Raten zu bezahlen.

Alle Kredite, die bei einer sich innerhalb des Gebietes der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern befindenden Bank aufgenommen und abgeschlossen wurden, werden gelöscht und auf „Null“ gesetzt. 
So erhält jeder Mensch die einmalige Chance, sich ein Leben ohne Schuldenlast aufzubauen. 
Es gibt keine Schulden, keine Minusbeträge und keine Dispositionskredite.

Sollte jemand den Wunsch haben, sich ein Haus zu bauen, oder jemand eine größere Anschaffung planen, besteht die Möglichkeit, sich von der grossherzoglichen Bank ein zinsloses Darlehen zu leihen. Dafür wird gemeinsam ein Finanzierungsplan erstellt und dieser vor Geldübergabe festgelegt. Der Darlehensbetrag wird nach Zusage seitens der grossherzoglichen Bank auf das Hauptkonto des jeweiligen Menschen überwiesen. Die 100%ige Rückzahlung erfolgt nach einem individuell festgelegten Zahlungsplan, ohne Zinszahlungen. Das Zinssystem wird abgeschafft. 


Es gibt in Zukunft keinen Positiv- bzw. Negativzins mehr.

Wird es ein Finanzamt geben?

Für den privaten Bereich gibt es kein Finanzamt. Die steuerlichen Komponenten im privaten Bereich sind auf Grund der 25%igen Abgabelast bereits geregelt.

Im geschäftlichen Bereich bleibt die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt bestehen.

Wie läuft die Besteuerung bei Selbständigen?

Auf alle hergestellten, produzierten und verkauften Waren wird eine Mehrwertsteuer erhoben.
25% der erwirtschafteten Beträge müssen von den Unternehmen, Betrieben und Firmen abgeführt werden. Wenn in Zukunft die Steuertöpfe auf dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern wieder aufgefüllt sind, wird die Höhe des Mehrwertsteuerbetrages angepasst.

Welche weiteren Verträge sollte ein Selbständiger abschließen?

Es bedarf keiner zusätzlichen Absicherungen oder Versicherungen, die von einem Selbständigen abgeschlossen werden müssen. Die 25%ige Abgabenlast deckt alle Versicherungen ab, die ein Selbständiger benötigt.

Eine zuständige Kammer (IHK etc.) wird es nicht geben, des weiteren auch keine Verbände oder Gewerkschaften. Aus diesem Grund entfallen sämtliche Zwangsabgaben, die mit diesen Institutionen im Zusammenhang stehen bzw. standen. Jeder Selbständige ist für sich selbst verantwortlich. 
Eine Bezuschussung oder finanzielle Unterstützung seitens des Grossherzogthums gegenüber Selbständigen gibt es nicht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wenn ein Mensch aus den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin oder dem Herzogthum Pommern für ein sich im Ausland befindliches Unternehmen tätig ist, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen.
Dies bedeutet, daß der Arbeitnehmer die im Ausland geltende steuerliche Abgabe zu leisten hat. Zusätzlich muss er die 25% Abgabenlast auf das ihm im Inland zur Verfügung gestellte Grundeinkommen abführen.

Schlusswort

Dieses Dossier sollte Dir einen kleinen Einblick in das Thema Einkommensarten geben. Alle Angaben sind unter Vorbehalt und sollen lediglich als Anhaltspunkt gesehen werden. Solltest Du die Informationen ganz oder auszugsweise weiterleiten und teilen, bedenke bitte, daß Du dies nicht ohne Angabe der Quelle „Grossherzogliches Dossier 003 / 2024“ machst, aus der Du dieses Gedankengut entnimmst.

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