Rollen und Aufgaben des Grossherzog Friedrich Maik im Gebiet

Grossherzog Friedrich Maik ist das Oberhaupt des Grossherzogthums Mecklenburg-Strelitz, des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthums Pommern. Er ist der König vom Königreich Preussen und Preussen.

Gemeinsam mit dem Volk übt er die Amtsgewalt nach den Bestimmungen der grossherzoglichen Verfassung vom Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz und der übrigen Gesetze aus.

Grossherzog Friedrich Maik und das Volk haben zwar unabhängig voneinander eigene Rechte und Pflichten, viele Aufgaben können jedoch nur gemeinsam wahrgenommen werden. Beispielsweise müssen einem Gesetzentwurf sowohl der Grossherzog Friedrich Maik als auch das Volk zustimmen.

Die Zustimmung des Volkes erfolgt entweder indirekt durch das Parlament oder direkt in einer Volksabstimmung.

Die folgenden Rechte und Pflichten des Oberhauptes der Grossherzog- und Herzogthümer sind in der grossherzoglichen Verfassung vom Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz verankert.

Rechte und Pflichten des Grossherzog Friedrich Maik

1. Immunität
Bei Verstößen gegenüber den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern kann Grossherzog Friedrich Maik die Immunität Einzelner aufheben. 
Grossherzog Friedrich Maik untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
Dasselbe gilt auch für das Mitglied des großherzoglichen Hauses, welches den Grossherzog als Oberhaupt vertritt und seine Aufgaben in seinem Namen ausübt.

2. Auswärtige Angelegenheiten
Grossherzog Friedrich Maik vertritt seine Gebiete in all seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Gebieten. 
Diese Aufgabe nimmt Grossherzog Friedrich Maik unbeschadet der erforderlichen Mitwirkung der verantwortlichen Regierung wahr. Er unterzeichnet Gebietsverträge entweder höchstselbst oder delegiert einen Bevollmächtigten. Ein Teil der völkerrechtlichen Verträge bedürfen zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Parlamentes. 
Jeder Parlamentsbeschluss, der die Zustimmung zu einem Gebietsvertrag zum Gegenstand hat, unterliegt der Volksabstimmung, wenn das Parlament eine solche beschließt oder wenn mindestens 10% Wahlberechtigte oder mindestens 5 Gebietsvorsteher ein solches Begehren stellen. In den auswärtigen Beziehungen hat Grossherzog Friedrich Maik eine besondere aktive Rolle inne, die weit über allgemeine Repräsentationspflichten hinaus geht.

3. Mitwirkung bei allen Gesetzgebungen
Grossherzog Friedrich Maik wirkt aktiv bei der Gesetzgebung mit. Er hat ein Initiativ- und Sanktionsrecht.

4. Erlass von allen Verordnungen
Grossherzog Friedrich Maik ist zum Erlass von grossherzoglichen Verordnungen ermächtigt.

5. Gerichte einsetzen und Richter bestimmen
Grossherzog Friedrich Maik ernennt die Richter nach einem besonderen Verfahren. 
Die Richter werden durch ein vom Parlament eingesetztes Gremium ausgewählt.

6. Begnadigungsrecht
Grossherzog Friedrich Maik steht das Recht der Begnadigung zu. Dazu gehören auch die Milderung und Umwandlung rechtskräftig zuerkannter Strafen und die Einstellung eingeleiteter Untersuchungen.

7. Parlamentsvorsitz
Grossherzog Friedrich Maik hat das Recht, das Parlament einzuberufen, zu schließen und aus erheblichen Gründen auf höchstens 3 Monaten zu vertagen oder aufzulösen.

8. Regierungsvorsitz
Grossherzog Friedrich Maik ernennt den Regierungschef und die Regierungsräte einvernehmlich auf Vorschlag des Parlaments.

9. Erbhuldigung
Im Thronfolgefall muss das Parlament innerhalb 30 Tage zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.

Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg

Die parlamentarische Monarchie in Mecklenburg besteht aus 7 Ministern, die in Schwerin im Parlament sitzen und 38 Gebietsvorsteher, die vom Volk gewählt werden.

Die Gebietsvorsteher werden alle 4 Jahre neu gewählt, so dass die Menschen die Möglichkeit haben, mit zu entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im Parlament vertritt. 
Die Aufgaben der 38 Gebietsvorsteher sind es, ihr jeweiliges Gebiet zu betreuen, Anliegen des Volkes aufzunehmen und dafür zu sorgen, daß die Menschen in den jeweiligen Gebieten ihr Leben gemeinsam friedvoll gestalten können und in die Souveränität zurückfinden.

Anregungen und Wünsche der Menschen aus den jeweiligen Gebieten werden aufgenommen und an die Minister weitergegeben. Diese erstellen Gesetze und Regelungen auf der Basis von Frieden und Souveränität mit dem Ziel einer gesunden Entfaltung der Menschen.

Grossherzog Friedrich Maik erhält die Gesetzesentwürfe seitens der Minister vorgelegt und unterzeichnet diese. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich Gerechtigkeit und Menschlichkeit in den Gesetzen wiederfinden und die verabschiedeten Gesetze im Namen der Menschen aus seinem Gebiet handeln. Zudem hat Grossherzog Friedrich Maik das Vetorecht über alle Gesetze, die verabschiedet werden. Gegebenenfalls muss eine Neuverhandlung über ihm vorgelegte Gesetze erfolgen. Recht und Gerechtigkeit werden somit mit und durch das Volk bestimmt.

Was kennen wir bisher und was wird sich durch den Übergang verändern?

Über all die Jahre sind wir mit dem bisher vorherrschenden System groß geworden und wurden dadurch geprägt.
Für uns war es fast schon normal, eine 85%ige Abgabenlast zu haben. Unser ganzes Leben sind wir arbeiten gegangen, um von einem Bruchteil unseres hart erwirtschafteten Geldes zu überleben.

Manche von uns schafften es dabei sogar, von dem mühselig ersparten Geld, 1-2 mal im Jahr in den Urlaub zu fahren. Andere Themen, die wir uns nicht leisten konnten, haben wir durch Kredite finanzieren müssen.

Dinge, die im Prinzip zu jedem Haushalt dazugehören sollten, wie z.B. ein Auto, um fahrbereit zu sein, ein Fernseher, um die Geschehnisse in der Welt mit erleben zu können und informiert zu sein, ein Dach über dem Kopf, um Geborgenheit genießen zu können, wurden teilweise nur mit geliehenem FIAT Geld möglich. Wer einmal in diese Schuldenfalle hineingezogen wurde, kam nur sehr schwer wieder aus ihr heraus. Nur zu gern gaben uns die Banken erneut Kredite, um ältere Kredite abzulösen, so dass uns die Banken durch dieses Vorgehen permanent in diesem Kreislauf gefangen gehalten haben.

Jahr für Jahr wurde uns mit diesem System immer mehr Geld aus der Tasche gezogen, so daß die Schlinge um unseren Hals immer enger wurde. Viele von uns mussten zusätzlich einen Nebenjob aufnehmen, mit dem Ziel, die immer höher werdenden finanziellen Auflagen begleichen zu können.

Familien, die früher Zeit für sich und ihre Kinder hatten, wurden zu einer Zusammenkunft, in der jeder ums Überleben kämpfen musste. Eigene Bedürfnisse wurden dabei oft unberücksichtigt gelassen und hinten angestellt.

Wir wissen, was mit uns passiert, wenn wir gegen unser ureigenstes System Jahr ein Jahr aus antreten, wenn wir unser System nur noch mit Füllstoffen statt mit nahrhaften Lebensmitteln vollstopfen, wenn wir unsere Energie dazu aufwenden, Geld zusammenzukratzen, um unseren Kindern leuchtende Augen verschaffen zu können.

Wir wissen, was mit uns passiert und wir wurden jahrelang Zeuge davon, wie die Menschen immer kranker und kranker wurden. Die Giftstoffe in der Luft und im Boden trugen zusätzlich dazu bei, dass unser Körper weiter abbaute und wir dadurch zusehends dem perfiden System der Krankenkassen und Versicherungen ausgeliefert waren.

Ein Teufelskreis, der uns über Jahre hinweg in unserem Hamsterrad gefangen hielt, ohne daß wir dabei jemals die Chance bekommen haben, aus diesem Rad auszusteigen.

Doch damit ist jetzt Schluss.

Am 27. Juni 2024 ist wieder eine wesentliche Etappe auf diesem Weg erreicht. Durch das von der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Gesetz zur Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit ist nun der Weg frei in das Grossherzogthum. Mit diesem Tag können alle Menschen, die es wollen, die Gebietszugehörigkeit zum Grossherzogthum erhalten.


Das Ziel von Grossherzog Friedrich Maik bleibt es weiterhin, mit uns gemeinsam, all die oben genannten Themen ins Gegenteil umzuwandeln.

• Familien wieder Familien sein zu lassen
• Lebenszeit statt Arbeitszeit
• Genuss statt Sorgen
• Gesundheit und Freude, statt Krankheit und Leid
• Bildung und lebensbejahende Wissensvermittlung
• Gesunde und nahrhafte Landwirtschaft u.v.m.

Die Liste kann unendlich lang fortgesetzt werden.

Woher kommt die Finanzierung zum Aufbau des Landes?

Doch um all das aufbauen zu können, benötigen wir einen finanziellen Background. Die Kollaterale der Menschen sind geplündert. Darauf können wir nicht zurückgreifen. Dies ist Grossherzog Friedrich Maik  bewusst und es war ihm auch bewusst, als er sich entscheiden konnte, sein Erbe anzutreten.

Ihm wurde im Jahre 2018 offenbart, dass auf ihn ein Erbe von 1,3 Billionen Pfund wartete. Er wurde 2018 gefragt, was er mit dem Erbe tun möchte. Es gab dabei nur zwei Möglichkeiten, unter denen er wählen konnte. 
Er konnte das Geld nehmen und sich und seiner Familie ein schönes Leben ermöglichen, ein Leben in Luxus und sorgenfrei über Generationen hinweg.

…oder…

Grossherzog Friedrich Maik würde die 1,3 Billionen Pfund in die Hand nehmen, um dieses Geld dem Volk von Mecklenburg zur Verfügung zu stellen.

1,3 Billionen Pfund, die entweder 1,6 Millionen Menschen ein neues Leben ermöglichen könnten oder Grossherzog Friedrich Maik ein Leben in Luxus verschafft hätten.

Er entschied sich und stellte sein komplettes privates Erbe in Höhe von 1,3 Billionen den Menschen in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern zur Verfügung. Sein Ziel ist es, daß durch dieses Geld alle Menschen in seinem Gebiet gemeinsam versorgt werden können und die Herzogthümer wieder aufgebaut werden.

Allein das Privatvermögen von Grossherzog Friedrich Maik versetzt alle Mecklenburger in die Lage, ein komplett neues Leben in Freiheit beginnen zu können. 
Er selbst nutzt von dem Vermögen nichts, da er es komplett dem Volk zum Aufbau der grossherzoglichen Gebiete zur Verfügung stellt. Das Privatvermögen überschrieb Grossherzog Friedrich Maik komplett der Neustrukturierung der Gebiete.

Wie werde ich Bürger von einem der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin oder vom Herzogthum Pommern?

Um Bürger von Mecklenburg zu werden, ist ein Abstammungsnachweis notwendig.

Der dafür geltende Stichtag ist der 21.Juli 1913. Bis zu diesem Stichtag ist die Abstammung aus deutschen Gebieten rückwirkend nachzuweisen. Dies bedeutet, daß die Eltern oder Großeltern aus den deutschen Gebieten abstammen müssen. Dabei ist es unerheblich, ob der Nachweis dieser Abstammung über die mütterliche / weibliche oder väterliche / männliche Linie geführt wird.

Der Nachweis zur Abstammung ist durch eine der folgenden Urkunden zu erbringen:

• Auszug Geburtenregister
• Auszug Geburtenanzeiger
• Kopie Geburtsurkunde
• Kopie Heiratsurkunde
• Kopie Scheidungsurkunde
• Kopie Sterbeurkunde

Liegt der Nachweis vor, kann jeder, der nach Mecklenburg einreisen und seinen Hauptwohnsitz in dem Gebiet anmelden möchte, dies gern tun.

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